Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TEAMwind Bunk & Humpohl GmbH

Stand 01. April 2025

 

1. Geltungsbereich

1.1 Alle Angebote und Leistungen der TEAMwind Bunk & Humpohl GmbH (nachfolgend „TEAMwind“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TEAMwind hat deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. TEAMwind ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten sachverständige Dritte heranzuziehen.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem AG, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsschluss erkennt der AG diese Bedingungen als verbindlich an. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn TEAMwind ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Zusammenarbeit

2.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer offenen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Hierzu gehört insbesondere die gegenseitige unverzügliche Mitteilung aller Informationen und Umstände, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags wesentlich oder erforderlich sind.

2.2 Der AG ist verpflichtet, TEAMwind alle zur sachgerechten Bearbeitung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Von TEAMwind übernommene oder im Namen des Auftraggebers von Dritten bereitgestellte Informationen werden im Rahmen des Zumutbaren auf Plausibilität geprüft. Eine weitergehende Prüfungspflicht besteht nicht. TEAMwind übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellten Daten.

 

3. Leistungsumfang

3.1 TEAMwind erbringt sämtliche Ingenieurleistungen nach dem jeweils anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik.

3.2 Der Inhalt, Umfang sowie der zeitliche Rahmen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich verbindlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von TEAMwind. Abweichungen von diesem Leistungsumfang gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von TEAMwind ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

3.3 TEAMwind informiert den Auftraggeber auf Wunsch über den aktuellen Stand der Auftragsbearbeitung. Ausführliche schriftliche Zwischenberichte, insbesondere zur Weitergabe an Dritte, werden nur erstellt, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

 

4. Honorare / Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung der Leistungen von TEAMwind erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Honorarliste. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere Sonder- oder Pauschalhonorare, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.2 Die Honorare werden grundsätzlich auf Basis projektbezogener Angebote kalkuliert. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie von TEAMwind ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Soll die Vergütung nach den Maßgaben der HOAI erfolgen, ist hierfür eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien erforderlich. Ohne eine solche Vereinbarung gilt die HOAI nicht automatisch als Grundlage der Honorarberechnung.

4.3 Wird die Leistung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, umfasst der berechnete Zeitaufwand die Zeitspanne vom Verlassen bis zum Wiedereintreffen im Büro. Arbeitszeiten, die über acht Stunden pro Tag hinausgehen, gelten als Überstunden. Für Überstunden, Nachtarbeit (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) sowie Einsätze an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag gemäß der jeweils gültigen Honorarliste auf die Personalkosten erhoben.

4.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger gesetzlicher Abgaben.

4.5 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von TEAMwind ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.6 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist TEAMwind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4.7 Für nachträgliche Änderungen der Rechnungsadresse bereits ausgestellter Rechnungen behält sich TEAMwind vor, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € zu berechnen.

 

5. Einsatzbedingungen

5.1 Einsätze von Personal und Geräten außerhalb der Geschäftsräume von TEAMwind werden – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand berechnet. Maßgeblich ist der Zeitraum vom Verlassen bis zum Wiedereintreffen am Unternehmenssitz. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines 8-Stunden-Arbeitstages.

5.2 Für den Einsatz von Geräten wird eine Miete gemäß der jeweils gültigen Honorarliste berechnet. Dies gilt auch für Zeiträume, in denen TEAMwind ohne eigenes Verschulden nicht über die Geräte verfügen kann. Ab einer Nichtverfügbarkeit von mehr als sieben aufeinanderfolgenden Werktagen wird dem Auftraggeber eine wöchentliche Nutzungspauschale in Höhe von 2 % des Anschaffungswertes des jeweiligen Geräts berechnet. Ist eine Rückführung der Geräte aus Gründen, die TEAMwind nicht zu vertreten hat, dauerhaft unmöglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Neuwert der betroffenen Geräte zu erstatten. Nach Ablauf von drei Monaten ohne Rückführung gelten die Geräte als verloren.

5.3 Für Überstunden, Nachtarbeit (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr), Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (z. B. extreme Temperaturen, Schmutz, Gefahrenbereiche) sowie für Einsätze an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag gemäß der jeweils gültigen Honorarliste auf die Personalkosten erhoben.

5.4 Felduntersuchungen werden grundsätzlich durch zwei qualifizierte Fachkräfte durchgeführt und auf Tagesbasis gemäß der aktuellen Honorarliste abgerechnet. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.5 Flugreisen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – in der Regel in der Business-Class.

5.6 Für jeden Tag einer auswärtigen Tätigkeit wird eine Spesenpauschale gemäß aktueller Honorarliste berechnet. Diese Pauschale deckt alle üblichen Verpflegungs- und Nebenkosten ab, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.

 

6. Vertraulichkeit / Datenschutz / Urheberrechtschutz

6.1 TEAMwind verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden und diese Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

6.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die TEAMwind bereits vor Vertragsschluss nachweislich bekannt waren, die allgemein zugänglich sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden.

6.3 TEAMwind ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers sowie eine sachliche Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen in Referenzlisten und Präsentationen zu verwenden. Eine weitergehende werbliche Nutzung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

6.4 Der Auftraggeber willigt hiermit ausdrücklich ein, dass TEAMwind personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Diese Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf eine gesonderte Mitteilung. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden und unter Beachtung der Grundsätze der Integrität, Vertraulichkeit und Datensicherheit.

6.5 Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung von Arbeitsergebnissen, insbesondere Gutachten, durch den Auftraggeber ist nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks und unter Nennung von TEAMwind als Urheber zulässig. Etwaige Urheber-, Marken- oder Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben uneingeschränkt bei TEAMwind.

 

7. Termine / Fristüberschreitungen

7.1 TEAMwind übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Termine bei der Fertigstellung von Untersuchungen, Planungen oder Gutachten, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sofern eine Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde, beginnt diese mit dem Datum des Vertragsabschlusses, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

7.2 Ist für die Leistungserbringung durch TEAMwind die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich – insbesondere durch Bereitstellung von Unterlagen oder Zahlung eines vereinbarten Vorschusses – beginnt die vereinbarte Frist erst mit vollständigem Eingang der erforderlichen Unterlagen bzw. des Vorschusses bei TEAMwind.

7.3 Bei Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn TEAMwind sich mit der Leistung in Verzug befindet oder die Leistung aus von TEAMwind zu vertretenden Gründen unmöglich geworden ist. Schadensersatz wegen Verzugs kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn TEAMwind vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

7.4 Ereignisse höherer Gewalt – das heißt unvorhersehbare, von außen kommende und auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht abwendbare Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen) – entbinden die betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

8. Kündigung

8.1 Beide Vertragsparteien – TEAMwind und der Auftraggeber – sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung der Leistung nicht zugemutet werden kann.

8.2 Erfolgt die Kündigung aus einem wichtigen Grund, den TEAMwind zu vertreten hat, so besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen, soweit diese für den Auftraggeber objektiv verwertbar sind. In allen anderen Fällen behält TEAMwind den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Für noch nicht erbrachte Leistungen wird – sofern der Auftraggeber keinen höheren Anteil ersparter Aufwendungen nachweist – ein pauschaler Abzug in Höhe von 40 % der entsprechenden Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart.

 

9. Gewährleistung

9.1 TEAMwind gewährleistet, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik erbracht werden. Bei Vorliegen eines Mangels ist TEAMwind zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, sofern keine Abnahme vereinbart wurde. Tritt während dieser Frist ein Mangel auf, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen TEAMwind unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein, sofern TEAMwind den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

 

10. Haftung / Schadensersatz

10.1 TEAMwind haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden, die durch eigenes Verhalten oder das ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden, die im Rahmen von Nachbesserungsmaßnahmen entstehen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet TEAMwind nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den jeweiligen Auftrag.

10.2 Schadensersatzansprüche gegen TEAMwind verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB).

10.3 TEAMwind haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder -stillstände, soweit diese nicht durch die bestehende Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind und TEAMwind kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann.

 

11. Höhere Gewalt

11.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung vertraglicher Pflichten wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Vertragspartei, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Wiederanlaufzeit aufzuschieben. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich über die Auswirkungen der Störung unverzüglich zu informieren und gemeinsam eine angemessene Lösung anzustreben.

11.2 Ereignissen höherer Gewalt stehen solche Umstände gleich, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorakte, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe, soweit diese nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind.

 

12. Sonstiges / Gerichtsstand / Erfüllungsort

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Schriftform im Sinne dieser Bestimmung umfasst nicht die Textform (z. B. E-Mail), sondern setzt eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur voraus.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

12.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von TEAMwind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Hinweis zum Download der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TEAMwind Bunk & Humpohl GmbH stehen Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung. Durch den Download erkennen Sie die Geltung dieser AGB für alle vertraglichen Beziehungen mit TEAMwind an, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.